Maurer, Bauhandwerk

Eine Brandschutztüre muss in einem bestehendem Gebäude (altbau)

Eine Brandschutztüre muss in einem bestehendem Gebäude (altbau) eingebaut werden. Die alte Holztüre/Türstock/Türrahmen muss ausgebaut und entsorgt werden. Der Türrahmen muss anschliessend aus Ziegelstürzen neu erstellt werden, evtl. müssen Bodenschwellen neu vergossen werden. Sie sind nur für die Maurerarbeiten zuständig. Der Auftrag kann gerne nur mit den Maurerarbeiten oder auch komplett also mit Lieferung und Einbau der Brandschutztüre T30 RS erfolgen.
  • 22.03. Mühldorf

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