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Als Grundstücksgrenze sollen L-Steine gesetzt werden. Das Grundstück
Als Grundstücksgrenze sollen L-Steine gesetzt werden. Das Grundstück ist ebenerdig. Die L-Steine sollen leicht einbetoniert werden. Die Länge des Grundstücks beträgt 19 Meter.
- 18.03. Hannover
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